Arbeitnehmererfindungsrecht

In manchen Ländern, insbesondere in Deutschland, ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem als Erfinder auftretenden Arbeitnehmer im Hinblick auf sogenannte Dientsterfindungen nicht (nur) vertraglich, sondern sogar gesetzlich geregelt, etwa im deutschen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (auch als „Arbeitnehmererfindungsgesetz“ oder kurz „ArbnErfG“ bezeichnet).