Designschutz
Designs (oder gleichbedeutend ‚Geschmacksmuster‘ oder manchmal auch ‚Design-Patente‘) sind gewerbliche Schutzrechte, die ihrem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleihen. Anders als bei Patenten (d.h. Erfindungspatenten) geht es hier somit nicht um den Schutz einer technischen Lehre auf möglichst umfassende, oft abstrakte Weise, sondern um den Schutz konkreter Erscheinungsformen, die nicht durch technische Anforderungen oder Randbedingungen bestimmt sind.
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