Marken und sonstige Kennzeichen

Marken, geschäftliche Zeichen und geografische Herkunftsangaben stellen neben Patenten und Designs eine weitere eigenständige Schutzrechtsklasse dar und dienen der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Anbieters in Unterscheidung zu denjenigen anderer Anbieter.

Schutzfähig als Marke sind Zeichen, die einen solchen betrieblichen Herkunftshinweis für die beanspruchten Produkte/Dienstleistungen erbringen und auch sonst keinen Schutzhindernissen unterliegen.
Schutzfähige Marken und Kennzeichen können beispielsweise einzelne Worte, Wortkombinationen, Wort-/Bildkombinationen, reine Abbildungen, aber auch abstrakte Farben, Hologramme, multimediale Zeichen und Klänge sein.