Patent- und Gebrauchsmusterschutz
Unter dem Begriff „Patent“ wird auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes in der Regel ein sogenanntes Erfindungspatent verstanden. Dabei handelt es sich um ein Schutzrecht mit dem für einen begrenzten Zeitraum, typischerweise maximal 20 Jahre, eine technische Erfindung gegen unautorisierte Verwendung durch Dritte geschützt werden kann.
Der Begriff „Erfindung“ ist hierbei nicht gesetzlich abschließend definiert. Vielmehr hat sich die Begriffsbedeutung über die Zeit vor allem durch die Rechtsprechung entwickelt. Im Kern handelt es sich bei einer Erfindung dabei um eine Lösung einer technischen Aufgabe mit technischen Mitteln.
Eine wichtige Besonderheit des Patentschutzes besteht darin, dass damit nicht nur ein Schutz gegen einen mehr oder weniger identischen Nachbau einer bestimmten Erfindungsimplementierung durch Unbefugte besteht, sondern Erfindungen als allgemeinere technische Konzepte geschützt werden können, so dass ein Schutz erreicht werden kann, der verschiedenste technische Implementierungen des gleichen, durch das Patent geschützten Konzepts abdeckt. Somit ist der Patentschutz unter allen Schutzrechtsarten besonders mächtig.
Der Begriff „Erfindung“ ist hierbei nicht gesetzlich abschließend definiert. Vielmehr hat sich die Begriffsbedeutung über die Zeit vor allem durch die Rechtsprechung entwickelt. Im Kern handelt es sich bei einer Erfindung dabei um eine Lösung einer technischen Aufgabe mit technischen Mitteln.
Eine wichtige Besonderheit des Patentschutzes besteht darin, dass damit nicht nur ein Schutz gegen einen mehr oder weniger identischen Nachbau einer bestimmten Erfindungsimplementierung durch Unbefugte besteht, sondern Erfindungen als allgemeinere technische Konzepte geschützt werden können, so dass ein Schutz erreicht werden kann, der verschiedenste technische Implementierungen des gleichen, durch das Patent geschützten Konzepts abdeckt. Somit ist der Patentschutz unter allen Schutzrechtsarten besonders mächtig.
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