Verträge mit IP-Bezug

In vielen Fällen ist es aus unternehmerischer Sicht im Hinblick auf IP nicht ausreichend, nur über ein eigenes IP-Portfolio zu verfügen und sich mit Schutzrechten Dritter auseinanderzusetzen, etwa durch das Entwickeln von Umgehungslösungen oder durch das Einleiten von Rechtsbestandsverfahren, wie Einsprüche oder gar Nichtigkeitsklagen.